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EmpCo-Richtlinie: Was sie für Lackhersteller bedeutet und was jetzt zu tun ist

Ab 27. September 2026 gelten in der EU strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen von der Produktkennzeichnung bis zur Bildsprache. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) erläutert, was sich ändert, und hat sechs konkrete Schritte formuliert, die Unternehmen jetzt einleiten sollten.

Begriffe wie „nachhaltig", „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" sind ab dem 27. September 2026 gemäß der EU-EmpCo-Richtlinie nur noch mit verifizierbaren Nachweisen zulässig.
Begriffe wie „nachhaltig", „klimaneutral" oder „umweltfreundlich" sind ab dem 27. September 2026 gemäß der EU-EmpCo-Richtlinie nur noch mit verifizierbaren Nachweisen zulässig. Quelle: Bild generiert mit KI (Chat GPT)

Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition Directive) ergänzt bestehende Verbraucherschutzvorschriften an. Ab dem 27. September 2026 sind allgemeine Umweltversprechen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ nur noch zulässig, wenn sie durch anerkannte und überprüfbare Nachweise belegt werden können. Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) macht auf die Konsequenzen dieser Regulierung für Unternehmen der deutschen Farben-, Lack- und Druckfarbenindustrie aufmerksam.

In Deutschland wird die EmpCo-Richtlinie vor allem über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die EU-Richtlinie gibt dabei eine sogenannte „Schwarze Liste“ besonders unlauterer Praktiken vor, die in Deutschland über Anhang 3 zu § 3 UWG umgesetzt wird. Aufgeführt sind dort unter anderem die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln ohne Zertifizierungssystem, die Verwendung allgemeiner, unbelegter Umweltaussagen, Umweltaussagen, die nur Teile eines Produkts umfassen, sowie Aussagen zu gesetzlichen Anforderungen, die ohnehin erfüllt werden müssen.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Anforderungen für Umweltaussagen. Unternehmen dürfen künftig nur dann mit künftigen Umweltleistungen werben, wenn sie diese auf einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan stützen. Dieser muss messbare, zeitlich klar definierte Ziele sowie eindeutige, objektive und öffentlich zugängliche Verpflichtungen enthalten. Selbst auferlegte Umweltziele müssen zudem extern überprüft werden; auch diese Prüfung muss öffentlich einsehbar sein. Die neuen Vorgaben erfassen ebenfalls Aussagen, die sich auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen beziehen. Die Regelungen gelten nicht nur für geschriebene Werbeaussagen, sondern auch für Grafiken, Bilder und deren Kombinationen. Entscheidend ist jeweils der Eindruck, den sie vermitteln. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „biologisch abbaubar“ dürften ohne belastbare und überprüfbare Nachweise künftig nicht mehr verwendet werden. Darstellungen von grünen Wiesen, unberührter Natur oder Pflanzen könnten als unzulässig gelten, wenn sie beim Publikum eine nicht belegte Umweltfreundlichkeit eines Produkts nahelegen. Davon können nicht nur einzelne Werbeaussagen, sondern auch ganze Claims und Markenauftritte betroffen sein.

Ganzheitliche Prüfung der Umweltkommunikation empfohlen

Der VdL empfiehlt Unternehmen, die verbleibende Zeit bis zum Stichtag zu nutzen, um Marketingmaterialien, Webseiten, Produktkennzeichnungen und Vertriebsunterlagen systematisch zu überprüfen. Bettina Heyne, Bereichsleiterin Marketing & Innovation bei Keim und Vorsitzende des VdL-Kommunikationsausschusses, kommentiert: „Die EmpCo-Verordnung sollte in den Unternehmen der Farbenindustrie zum Anlass genommen werden, die gesamte Umweltkommunikation ganzheitlich zu überprüfen – von Texten über Bildwelten bis hin zu Produktkennzeichnungen und Vertriebsunterlagen. Die neuen Anforderungen machen deutlich, dass umweltbezogene Aussagen künftig noch stärker belastbar dokumentiert sein müssen. Anerkannte Zertifizierungen wie Cradle to Cradle, natureplus oder der Blaue Engel können dabei eine rechtlich saubere und überprüfbare Grundlage für die Kommunikation bieten. Wer hier frühzeitig die Zusammenarbeit von Marketing, Produkt- und Nachhaltigkeitsmanagement stärkt, minimiert nicht nur rechtliche Risiken, sondern schafft mit transparenter und nachvollziehbarer Umweltkommunikation Vertrauen bei seinen Kunden.“

Nach Einschätzung des VdL erfordern die neuen Anforderungen eine enge Zusammenarbeit zwischen Produktentwicklung, Regulatory Affairs, Nachhaltigkeitsmanagement und Marketing. Umweltbezogene Aussagen sollten künftig bereits im Entwicklungsprozess dokumentiert und mit belastbaren Daten hinterlegt werden. Lebenszyklusanalysen, Produktdeklarationen und wissenschaftlich anerkannte Prüfverfahren gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.

Sechs Schritte zur EmpCo-Konformität: Was Lack- und Farbenhersteller bis zum 27. September 2026 tun sollten

  1. Bestandsaufnahme durchführen: Alle Umweltaussagen und Labels erfassen – auf Websites, Verpackungen, am Point of Sale und in Marketingkampagnen.
  2. Risikoscreening vornehmen: Aussagen identifizieren, die vage, unbelegt oder auf Treibhausgaskompensation basiert sind.
  3. Datenlücken schließen: Messsysteme, Lebenszyklusanalysen (LCA) sowie Energie-, Material- und Abfallkennzahlen professionalisieren.
  4. Externe Verifizierung organisieren: Ausschließlich anerkannte Zertifizierungen – wie Cradle to Cradle, natureplus oder den Blauen Engel – als Grundlage für die Umweltkommunikation verwenden.
  5. Leitfaden erstellen und Mitarbeitende schulen: Kommunikationsleitfäden und interne Freigabeprozesse definieren; relevante Teams schulen.
  6. Umkennzeichnung und Packmittelwechsel planen: Rollout-Plan für aktualisierte Kennzeichnungen erstellen; für Restbestände Überklebungen oder sonstige Anpassungen vorbereiten.

Rechtliche Risiken vermeiden, Chancen nutzen

Der VdL weist darauf hin, dass es nicht nur um die Vermeidung rechtlicher Risiken geht, so wie Abmahnungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, einstweilige Verfügungen und Bußgelder. Eine sorgfältig belegte Umweltkommunikation stärke zugleich das Vertrauen von Kunden, Handelspartnern und öffentlichen Auftraggebern. Gerade in der Farbenindustrie, in der Nachhaltigkeit zunehmend über den gesamten Produktlebenszyklus betrachtet wird, können transparente Informationen auch einen Wettbewerbsvorteil darstellen. Die rechtzeitige und konsequente Vorbereitung auf die neuen Vorgaben wird vom Verband daher als wichtiger Baustein einer zukunftsfähigen Unternehmensstrategie eingestuft.

Derzeit ist noch ungeklärt, was mit bereits produzierten und ausgelieferten Produkten passiert, die nicht EmpCo-konform ausgezeichnet sind. Nach dem Stichtag müssen diese streng genommen aus dem Verkehr gezogen oder durch Sticker und Aufkleber an die neuen Regeln angepasst werden. Die Industrieverbände und die deutsche Bundesregierung haben die EU-Kommission aufgefordert, eine Abverkaufsfrist zu ermöglichen; Brüssel ist diesen Forderungen bislang nicht nachgekommen. Anfang Juli hatte das Netzwerk der europäischen Verbraucherschutzverbände einen Standpunkt veröffentlicht, wonach ein pragmatischer Vollzugsansatz befürwortet wird, der unverhältnismäßige Maßnahmen vermeidet und begründete Ausnahmen ermöglicht. Dieser Standpunkt hat in den FAQ der EU-Kommission zur EmpCo seinen Niederschlag gefunden, ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.

Weitere Informationen hat der VdL hier zusammengestellt.

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