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Neue EU-Verpackungsregeln: Beschränkungen für PFAS und Förderung der Kreislaufwirtschaft
Seit dem 12. August 2026 gelten in der EU neue einheitliche Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ein Schwerpunkt liegt auf der Reduktion von PFAS in lebensmittelkontaktierenden Verpackungen sowie der Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Mit Inkrafttreten der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) am 12. August 2026 verfolgt die EU das Ziel, Verpackungsabfälle zu verringern, die Wiederverwertung von Materialien zu fördern und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu reduzieren. Die PPWR ersetzt fragmentierte nationale Regelungen durch ein harmonisiertes System, das die gesamte Lebensdauer von Verpackungen abdeckt. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sollen so von größerer Rechtssicherheit und Effizienzgewinnen profitieren.
Eines der zentralen Maßnahmenpakete ist die Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in lebensmittelkontaktierenden Verpackungen. PFAS, auch bekannt als „Forever Chemicals“, wurden häufig in Fast-Food-Verpackungen, Pizzakartons und Mikrowellen-Popcorn-Tüten eingesetzt, um Wasser- und Fettabweisung zu ermöglichen. Diese hochpersistenten Chemikalien können sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern. Durch die neuen strengen Grenzwerte für PFAS will die EU die Belastung für Mensch und Umwelt deutlich reduzieren.
Förderung der Kreislaufwirtschaft und langfristige Ziele
Neben den PFAS-Beschränkungen umfasst die Verordnung weitere Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Ab 2028 wird ein einheitliches Kennzeichnungssystem für Verpackungen eingeführt, um die Mülltrennung und das Recycling zu erleichtern. Ab 2030 sollen verbindliche Vorgaben für die Wiederverwendbarkeit von Verpackungen, die Reduktion von Leerraum sowie die Pflicht zur Nutzung von recycelten Kunststoffen umgesetzt werden. Zudem wird ab diesem Zeitpunkt vorgeschrieben, dass alle Verpackungen vollständig recycelbar sein müssen.
„Die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung ist eine Investition in die Zukunft Europas: Sie hilft Abfälle zu reduzieren, Recycling zu stärken, den Einsatz schädlicher Stoffe wie PFAS in lebensmittelkontaktierenden Verpackungen zu begrenzen und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern“, erklärte Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft.
Reduktion von Verpackungsabfällen und Ressourcenschonung
Die Verordnung reagiert auf Prognosen, die ohne Maßnahmen einen Anstieg der Verpackungsabfälle in der EU um 19 % bis 2030 vorhersagen, während Kunststoffverpackungsabfälle sogar um bis zu 46 % zunehmen könnten. Mit der PPWR sollen diese Trends umgekehrt und gleichzeitig die Emissionen von Treibhausgasen sowie der Wasserverbrauch in der Verpackungsindustrie reduziert werden. Langfristig sollen Unternehmen durch die neuen Regelungen auch erhebliche Kosten einsparen.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an weiteren sekundären Gesetzgebungen, um die Umsetzung der PPWR zu unterstützen und die administrativen Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Leitfäden und praktische Informationen wurden bereits veröffentlicht, um Unternehmen und Behörden die Anpassung an die neuen Anforderungen zu erleichtern.