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„Eine Einstufung wäre sehr fatal gewesen“ – Interview zum EuGH-Urteil zu Titandioxid

Die Redaktion der FARBE UND LACK hat mit Hans-Helmuth Schmidt, ehemaliger CEO der CWS-Gruppe, und dem auf EU-Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwalt Prof. Robin van der Hout über das wegweisende EuGH-Urteil zu Titandioxid gesprochen. Sie erläutern, warum die Klage nötig war, welche Signalwirkung das Urteil für die Lack- und Farbenbranche hat und weshalb sich Unternehmen gegen fragwürdige Regulierung wehren sollten.

Hans-Helmuth Schmidt (li.) und Prof. Robin van der Hout (re.) erklären im FARBE UND LACK-Interview die Bedeutung des EuGH-Urteils für die Branche. Quelle: Zerbor / RHJ - stock.adobe.com

Der Streit um Titandioxid beschäftigte die europäische Lack- und Farbenindustrie über Jahre. Die EU-Kommission hatte das Pigment 2019 als möglicherweise krebserregend beim Einatmen eingestuft – eine Entscheidung, die Schmidt als „wissenschaftlich unsauber“ bezeichnet. Deswegen zog Schmidt als Initiator mit seiner Klage vor Gericht. Nach fünf Jahren und zwei Instanzen hob der Europäische Gerichtshof die Einstufung auf.

„Eine Einstufung wäre aus meiner Sicht sehr fatal gewesen“, betont Schmidt im Gespräch. Titandioxid sei ein harmloser, unlöslicher Feststoff, der nur durch einen fehlerhaften französischen Versuch in Verruf geraten sei. Van der Hout ergänzt: „Die Kommission und ihre Agenturen dürfen Studien nicht selektiv verwenden, um zu einem gewünschten Ergebnis zu gelangen. Sie müssen objektive Tatsachen abwägen und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen.“

Signalwirkung über die Lackbranche hinaus

Für die Industrie ist das Urteil mehr als ein Einzelfall. Es stellt klar, dass die Gerichte Ermessensentscheidungen der EU-Kommission auch in technisch komplexen Fragen kontrollieren dürfen. „Es lohnt sich, regulatorische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen“, sagt Schmidt. „Man muss nicht obrigkeitshörig alles akzeptieren, wenn die Grundlagen zweifelhaft sind.“

Van der Hout sieht eine klare Botschaft an Brüssel: „Die Kommission kann Bewertungen ihrer Agenturen nicht ungeprüft übernehmen. Zukünftig wird sie Entscheidungen sorgfältiger begründen müssen.“ Diese Präzisierung könnte auch andere Rohstoffe wie Pigmente und Füllstoffe betreffen und verhindern, dass unsauber begründete Einstufungen Dominoeffekte auslösen.

Wirtschaftliche Folgen und strategische Lehren

Wäre die Einstufung bestehen geblieben, hätte das laut Schmidt der umweltbewussten Lackindustrie geschadet. Produkte könnten nicht mehr als verträglich vermarktet werden, und ein Präzedenzfall für weitere Stoffe wäre entstanden. „Der Makel einer Kennzeichnung mit einer explodierenden Lunge hätte uns langfristig belastet“, sagt er.

Beide Gesprächspartner ermutigen Unternehmen, den Rechtsweg zu nutzen, wenn Regulierung wissenschaftlich fragwürdig erscheint. „Entscheidend ist, sich von erfahrenen Anwälten begleiten zu lassen, die das europäische Rechtsgefüge kennen“, rät Schmidt. Van der Hout sieht in der Urteilsbegründung ein wichtiges Signal: „Rechtliche Überprüfung muss mit dem wachsenden Einfluss der EU-Institutionen Schritt halten.“

Im vollständigen Interview in FARBE UND LACK erfahren Abonnent:innen:

– wie Schmidt und van der Hout den Prozess strategisch vorgegangen sind,
– welche Rolle Branchenverbände und Solidarität der Unternehmen spielten,
– warum das Urteil als „Powder Coatings Case“ in die Rechtsprechung eingehen dürfte.

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