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EU-Biozidverordnung auf dem Prüfstand

Im Juli dieses Jahres fand in Brüssel der erste „Implementation Dialogue on Biocides“ statt – eine von EU-Kommissar Olivér Várhelyi initiierte Gesprächsrunde mit Herstellern, Anwendern und zivilgesellschaftlichen Akteuren zur Umsetzung der EU-Biozidverordnung (EU) 528/2012. Dr. Anette Rose, Kurt Obermeier, nahm als Branchenvertreterinnen am Dialog teil. Im Interview mit FARBE UND LACK schildert sie ihre Eindrücke aus Brüssel und erläutert, welche konkreten Herausforderungen die aktuellen Regulierungen für Lackhersteller mit sich bringen.

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Als Vertreterin der Lack- und Druckfarbenindustrie waren Sie beim ersten „Implementation Dialogue on Biocides“ in Brüssel dabei. Welche Erwartungen hatten Sie im Vorfeld an diesen Dialog?

Dr. Anette Rose: Die Kommission hat das Format des Implementation Dialogues ins Leben gerufen, um alle betroffenen Interessengruppen zur Umsetzung der europäischen Gesetzgebung anzuhören. Kurt Obermeier ist ein mittelständisches Unternehmen, das Holzschutzmittel herstellt und andere Biozidprodukte wie Filmschutzmittel und Topfkonservierer verwendet. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir die Lack- und Druckfarbenindustrie in Brüssel vertreten konnten.

Können Sie uns die zentralen Diskussionspunkte des Dialogs näher erläutern? Welche Themen standen im Fokus der Gespräche zwischen Kommissar Várhelyi und den Teilnehmenden?

Rose: Die Kommission hat den Dialog anhand von drei Leitfragen strukturiert, zu denen sich alle Teilnehmer geäußert haben. Im Mittelpunkt standen die erheblichen Verzögerungen im Reviewprogramm, die durch extrem lange Verfahren bei der Bewertung von Wirkstoffen und Biozidprodukten entstanden sind.

Die EU-Biozidverordnung 528/2012 soll evaluiert werden. Wo sehen Sie aus Sicht der Lack- und Farbenindustrie die größten Schwachstellen der aktuellen Regulierung?

Rose: Die Lack- und Druckfarbenindustrie steht – wie die gesamte Industrie – vor immer anspruchsvolleren Datenanforderungen und langwierigen Verfahren mit unvorhersehbarem Ausgang. Zudem setzt sich unsere Branche für eine Rückkehr zu risikobasierten Bewertungen ein. Die Biozid-Produkte-Verordnung (BPR) hat Modelle zur Risikobewertung für Mensch und Umwelt etabliert, die aus unserer Sicht ein geeignetes Instrument zur Erreichung der Schutzziele darstellen.

Dr. Anette Rose, Head of Compliance and HSE, Kurt Obermeier Quelle: Kurt Obermeier

Lange Markteinführungszeiten und hohe regulatorische Kosten wurden als innovationshemmende Faktoren genannt. Können Sie konkretisieren, wie sich diese Probleme in der Praxis für Lackhersteller:innen auswirken?

Rose: Im Bereich der Wirkstoffe beobachten wir seit Jahren einen Rückgang der verfügbaren Optionen für Filmschutz und Topfkonservierung. Aufgrund der hohen Risiken bei der Genehmigung neuer Wirkstoffe gibt es in diesem Bereich kaum Neuentwicklungen. Die Lackhersteller verwalten den Mangel und müssen ihre Produktentwicklungen an die begrenzten Möglichkeiten anpassen. Die Zulassung von Biozidprodukten, in unserem Fall Holzschutzmitteln, wird immer schwieriger und ist für die Unternehmen mit erheblichen Risiken verbunden. Dies stellt eine erhebliche Innovationshemmung dar.

Das Reviewprogramm für bestehende Wirkstoffe verzögert sich erheblich. Welche Auswirkungen hat diese Verzögerung auf die Verfügbarkeit von Konservierungsmitteln für wasserbasierte Lacksysteme?

Rose: Bestehende Wirkstoffe, die sich im Bewertungsverfahren befinden, stehen dem Markt weiterhin zur Verfügung. Allerdings führen neue Gefahrenklassen wie endokrine Disruptoren sowie strengere Einstufungen häufig zu Verwendungsbeschränkungen. Dies macht eine Umformulierung von bestehenden Lacksystemen erforderlich.

Wie gehen Hersteller:innen mit der Unsicherheit um, ob ihre derzeit verwendeten Wirkstoffe auch zukünftig verfügbar bleiben?

Rose: Die Hersteller verfolgen die laufenden Verfahren sehr genau, um bei möglichen Verschärfungen oder Einschränkungen reagieren zu können.

Datenschutz wurde als wichtiger Faktor für Investitionen und Innovation genannt. Wie bewerten Sie die aktuellen Regelungen zum Schutz von Studiendaten bei Bioziden im Vergleich zu anderen Chemikalienverordnungen?

Rose: Die Fristen für den Datenschutz der im Reviewprogramm verwendeten Studien sollten an die Verlängerung des Reviewprogramms angepasst werden. Hierzu hat Kommissar Varhelyi noch für 2025 eine Initiative angekündigt, wir erwarten die Veröffentlichung der Neuregelung in dieser Woche.

Wie schätzen Sie die Bereitschaft der Europäischen Kommission ein, tatsächlich substanzielle Änderungen an der Biozidverordnung vorzunehmen?

Rose: Die Kommission signalisiert, dass sie die Probleme erkannt hat. Ob daraus substanzielle Änderungen entstehen, bleibt abzuwarten. Der politische Wille ist da, aber die Umsetzung wird komplex sein.

Sehen Sie Chancen für eine echte Vereinfachung oder wird es eher bei kosmetischen Korrekturen bleiben?

Rose: Ich erwarte eher punktuelle Anpassungen als eine grundlegende Reform. Eine echte Vereinfachung wäre wünschenswert, doch die Erfahrung zeigt, dass regulatorische Systeme selten radikal verändert werden.