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CLP-Verordnung: Was Farben- und Lackhersteller jetzt tun müssen

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden in der CLP-Verordnung vier neue Gefahrenklassen eingeführt, darunter endokrine Disruptoren sowie PBT/vPvB- und PMT/vPvM-Stoffe. Für neue Reinstoffe gilt die Einstufungspflicht seit dem 1. Mai 2025, für neue Gemische ab dem 1. Mai 2026, mit direkten Folgen für Formulierungen, Sicherheitsdatenblätter und Etiketten in der Farben- und Lackindustrie. Von Wafa Stapelfeld, Umco

Was sind die Neuerungen bei CLP?
Was sind die Neuerungen bei CLP? antoine2k - stock.adobe.com

Die CLP-Verordnung (EU) 1272/2008 ist die zentrale Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische in Europa. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden erstmals seit vielen Jahren neue Gefahrenklassen in das System aufgenommen. Viele der Stoffe, die in der Farben- und Lackindustrie verwendet werden, stehen im Fokus der neuen Kriterien. Dazu zählen unter anderem Weichmacher, Lösemittel und verschiedene Additive. Unternehmen, die hier nicht rechtzeitig reagieren, riskieren nicht nur Verstöße gegen Vorschriften, sondern auch Probleme in der Lieferkette und beim Marktzugang.

Endokrine Disruptoren für die menschliche Gesundheit (ED HH) und Umwelt (ED ENV)Endokrine Disruptoren sind Stoffe und Gemische, die Funktionen des Hormonsystems von Menschen und Tieren beeinflussen und stören können. Beim Menschen können diese gesundheitliche Auswirkungen wie Krebs, Diabetes, angeborene Fehlbildungen oder neurologische Entwicklungsstörungen verursachen. Vergleichbare Auswirkungen wurden auch bei Tieren in der Umwelt beobachtet. Für die Farben- und Lackindustrie sind vor allem einige Phthalate relevant, die als Weichmacher eingesetzt werden, sowie ausgewählte UV-Absorber und verschiedene Biozide. Für die Umwelt sind insbesondere Außenbeschichtungen und Fassadenfarben bedeutsam, da bei diesen Produkten Stoffe durch Auswaschung oder Abfluss in die aquatische Umwelt gelangen und dort hormonelle Wirkungen entfalten können.

PBT- und vPvB-Stoffe

Die Eigenschaften persistent, bioakkumulierend und toxisch sowie sehr persistent und sehr bioakkumulierend zeichnen sich durch ihre geringe biologische Abbaubarkeit aus und können sich in der Nahrungskette und der Umwelt anreichern. Diese Stoffe haben ein sehr hohes Potential, ihre gefährlichen Eigenschaften gegenüber Menschen und Tieren zur Wirkung zu bringen. Für die Farben- und Lackindustrie sind chlorierte Paraffine ein bekanntes Beispiel für PBT-Stoffe. Auch Dibutylzinndilaurat (DBTL), ein häufig genutzter Katalysator in Polyurethansystemen, steht im Fokus der Bewertung. PMT- und vPvM-StoffeStoffe, die persistent, mobil und toxisch sind, sowie Stoffe, die sehr persistent und sehr mobil sind, reichern sich zwar nicht stark in ­Organismen an, dafür sind sie aber im Wasser­kreislauf stabil und beweglich und können somit eine Gefahr für Trinkwasserressourcen darstellen. Für Formulierer:innen ist das besonders relevant, da bestimmte kurzkettige Lösemittel und ionische Tenside unter diese Kriterien fallen können.

Einstufungskriterien für Gemische

Ein Gemisch wird als endokriner Disruptor mit Wirkung auf den Menschen oder auf die Umwelt eingestuft, wenn mindestens ein Bestandteil als endokriner Disruptor (ED) der Kategorie 1 oder 2 eingestuft wurde und den jeweiligen Konzentrationsgrenzwert erreicht oder überschreitet. Für Kategorie 1 gilt ein Grenzwert von ≥ 0,1 % (sowohl für Menschen als auch Umwelt).Für Kategorie 2 gilt ein Grenzwert von ≥ 1 % (sowohl für Menschen als auch Umwelt).Ein Gemisch wird als PBT oder vPvB, PMT oder vPvM eingestuft, wenn mindestens ein Bestandteil des Gemischs entsprechend eingestuft wurde und den Konzentrationsgrenzwert von 0,1 % erreicht oder überschreitet.

Zeitplan und Übergangsfristen

Seit dem 1. Mai 2025 müssen neu in Verkehr gebrachte Reinstoffe nach den neuen Gefahrenklassen eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. November 2026. Für Gemische gilt diese Pflicht ab dem 1. Mai 2026, mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2028. Die Übergangsfristen gelten für Stoffe und Gemische, die nach dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden.

Was das für die Praxis bedeutet

Für Unternehmen bedeutet die Einführung der neuen Gefahrenklassen vor allem, dass sie ihre eingesetzten Rohstoffe sorgfältig überprüfen müssen. Dabei sollte geklärt werden, ob Stoffe bereits einer neuen Gefahrenklasse zugeordnet sind oder sich noch in der Bewertung befinden. Wichtige Informationsquellen sind insbesondere die Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten sowie die Datenbanken der ECHA. Erhält ein Rohstoff eine neue Einstufung, müssen die entsprechenden Sicherheits­datenblätter angepasst werden. Das betrifft vor allem die Angaben im Abschnitt 2, aber auch die toxikologischen und ökologischen Angaben. Auch die Etiketten sind zu überarbeiten. Zwar bleiben die bisherigen Piktogramme bestehen, jedoch müssen die Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise inhaltlich angepasst werden. In manchen Fällen kann die neue Einstufung auch weitergehende Folgen haben. Wenn sich zum Beispiel Einschränkungen bei der Verwendung ergeben oder regulatorische Anforderungen ändern, kann es notwendig sein, die Zusammensetzung eines Produkts zu überdenken und anzupassen.

Fazit

Die Einführung der neuen Gefahrenklassen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 stellt eine der wichtigsten Erweiterungen der CLP-Verordnung seit ihrer Einführung dar. Stoffe, die das Hormonsystem beeinflussen oder sich dauerhaft im Wasserkreislauf halten, stellen Risiken dar, die mit den bisherigen Kategorien nicht vollständig erfasst werden konnten. Mit den neuen Klassen wird diese Lücke nun geschlossen.

Für die Farben- und Lackindustrie ergibt sich daraus ein klarer Handlungsbedarf, der Zeit und Ressourcen erfordert: von der Rohstoffprüfung über die Überarbeitung der Sicherheitsdatenblätter bis hin zur Etikettierung. Umso sinnvoller ist es, frühzeitig mit den Liefer­anten in Kontakt zu treten. Das sowie ein regelmäßiger Blick in die ECHA-Datenbanken helfen dabei, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Unternehmen, die ihre Rohstoffe gut im Blick behalten und neue Einstufungen rechtzeitig berücksichtigen, sind nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern stärken auch ihr Profil als verlässlicher und verantwortungsbewusster Partner innerhalb der Lieferkette.