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EuPIA veröffentlicht Leitfaden zur Schweizer Verpackungsdruck-Verordnung und zur Konformitätserklärung

Mit der Überarbeitung der Schweizer Ink-Verordnung gelten neue Anforderungen an Konformitätserklärungen entlang der gesamten Lieferkette. EuPIA und der Schweizer Verband VSLF haben nun ergänzende Orientierungshilfen veröffentlicht.

Für bedruckte Lebensmittelverpackungen in der Schweiz gelten seit 2023 neue Vorgaben zur Konformitätserklärung. Quelle: KI-generiert mit ChatGPT

Die Europäische Vereinigung der Druckfarbenindustrie (EuPIA) hat gemeinsam mit dem Schweizer Verband VSLF neue Leitlinien zur überarbeiteten Schweizer Ink-Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung „Materials and Articles in Contact with Food“ (SR 817.023.21) enthält seit der Revision im Dezember 2023 zusätzliche Anforderungen, darunter die verpflichtende Erstellung einer Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) auf allen Stufen der Lieferkette.

Relevanz für Druckfarbenhersteller und Converter

Für die Branche besteht weiterhin Unsicherheit darüber, welche Angaben an welcher Stelle benötigt werden. EuPIA stellt klar, dass Druckfarbenhersteller mit dem bestehenden Statement of Composition (SoC) bereits ein Dokument bereitstellen, das alle notwendigen Informationen für Weiterverarbeiter enthält – einschließlich potenziell migrierender Stoffe und relevanter Grenzwerte.

Laut EuPIA entspricht ein SoC, das nach den Branchenempfehlungen erstellt wird, den Anforderungen der revidierten Schweizer Verordnung und kann als „ink-DoC“ betrachtet werden. Converter müssen darauf aufbauend eine eigene Konformitätserklärung erstellen, die zusätzliche anwendungsspezifische Parameter wie Schichtgewicht, Substrat oder Oberflächen-Volumen-Verhältnisse berücksichtigt.

Ziel der neuen EuPIA-/VSLF-Leitlinien ist es, die Abläufe zwischen Herstellern, Weiterverarbeitern und Markeninhabern zu vereinheitlichen und Unsicherheiten im Markt zu reduzieren.