Nachrichten Gesetze & Regularien

EU-Verpackungsverordnung: Noch weniger als ein Jahr bis zur Anwendung

Am 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) in vollem Umfang. Damit bleibt Unternehmen jetzt weniger als ein Jahr, um ihre Prozesse auf die neuen Pflichten auszurichten.

Auch die Beschichtungen von Verpackungen beeinflussen deren Recyclingfähigkeit – ein Thema, das für die Lackindustrie an Bedeutung gewinnt. Quelle: sh99 -stock.adobe.com

Besonders im Fokus stehen derzeit die 83 Delegierten Rechtsakte, die die EU-Kommission zur Konkretisierung der Verordnung ausarbeiten wird. Branchenverbände – darunter auch die deutsche Kautschukindustrie – drängen auf praxisnahe Ausnahmen, etwa für Kleinstmengen, um die Bürokratielast zu reduzieren.

Die Verordnung, die seit dem 11. Februar 2025 in Kraft ist, ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG. Sie bringt umfangreiche Vorgaben für Konformitätsbewertung, Technische Dokumentation und die jährliche Meldung eingesetzter Verpackungen.

Für die Lack- und Beschichtungsindustrie sind die Auswirkungen direkt spürbar:

  • Produkt- und Transportverpackungen wie Eimer, Fässer oder IBCs fallen unter die neuen Anforderungen.

  • Beschichtungen auf Verpackungen – etwa auf Dosen oder Kunststoffgebinden – beeinflussen deren Recyclingfähigkeit und rücken stärker in den Fokus der Regulierung.

Mit weniger als zwölf Monaten bis zum Stichtag sollten Lackhersteller und ihre Zulieferer jetzt handeln und ihre Verpackungs- und Dokumentationsprozesse prüfen.

Quelle: EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 / European Commission – Packaging Wastewh