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ECHA veröffentlicht aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von PFAS

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat den aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH veröffentlicht. Die Aktualisierung wurde von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens vorbereitet, die den ursprünglichen Vorschlag im Januar 2023 vorgelegt hatten.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) setzen die Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung fort.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) setzen die Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung fort. Quelle: DBA - stock.adobe.com

Die fünf Behörden, die als Antragsteller fungieren, haben ihre Bewertung der mehr als 5 600 wissenschaftlichen und technischen Stellungnahmen abgeschlossen, die während der Konsultation 2023 von Dritten eingegangen sind. Auf der Grundlage der gesammelten Beweise haben sie ihren ursprünglichen Beschränkungsvorschlag aktualisiert. Dieser aktualisierte Bericht, das sogenannte Hintergrunddokument, bildet die Grundlage für die Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse. Dieses Dokument kann auf der Grundlage der Bewertung durch die Ausschüsse noch weiter aktualisiert werden.

Die fünf Behörden haben unter anderem acht Sektoren identifiziert und bewertet, die im ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt wurden. Diese Sektoren sind:

  • Druckanwendungen;
  • Versiegelungsanwendungen;
  • Maschinenanwendungen;
  • andere medizinische Anwendungen, wie z. B. Primärverpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel;
  • militärische Anwendungen;
  • Sprengstoffe;
  • technische Textilien; und
  • breitere industrielle Verwendungen, wie Lösungsmittel und Katalysatoren.

Veranstaltungstipp: PFAS

Die nächste englischsprachige EC Conferenz zu diesem wichtigen Thema – PFAS – findet vom 03. bis 04. Dezember 2025 in Köln statt. Angesichts des für 2026 erwarteten EU-weiten PFAS-Verbots steht die Beschichtungsindustrie vor dringenden Fragen: Welche PFAS-Substanzen sind am kritischsten? Welche Alternativen gibt es? Und wie können sich Formulierer auf die kommenden Vorschriften vorbereiten? Diese Konferenz bringt internationale Experten zusammen, um die neuesten Materialinnovationen, regulatorischen Entwicklungen und Herausforderungen bei der Neuformulierung PFAS-freier Beschichtungen zu diskutieren. Zu den Themen gehören: PFAS-Materialien und Stoffgruppen, Substitutionsstrategien und funktionale Alternativen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Auswirkungen auf die Industrie.


Darüber hinaus haben sie alternative Beschränkungsoptionen in Betracht gezogen, die über ein vollständiges Verbot oder ein Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmeregelungen für bestimmte Anwendungen hinausgehen. Diese Optionen beinhalten Bedingungen, die die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS ermöglichen, wenn die Risiken kontrolliert werden können. Diese alternativen Optionen wurden vom Dossier-Einreicher für folgende Bereiche bewertet:

  • die Herstellung von PFAS;
  • den Transport;
  • Elektronik und Halbleiter;
  • Energie;
  • Dichtungsanwendungen;
  • Maschinenanwendungen und
  • technische Textilien.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) prüfen die vorgeschlagene Beschränkung weiterhin. Die Agentur ist bestrebt, der Europäischen Kommission so bald wie möglich eine transparente, unabhängige und qualitativ hochwertige Stellungnahme des RAC und des SEAC vorzulegen.

Die Europäische Kommission wird letztendlich in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.

Hintergrund

Der Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU/im EWR wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Er wurde der ECHA am 13. Januar 2023 vorgelegt. Ziel ist es, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren und Produkte und Verfahren für den Menschen sicherer zu machen. Die sechsmonatige Konsultation lief vom 22. März bis zum 25. September 2023.

Derzeit wird der Vorschlag von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA, die sich aus unabhängigen Experten aus den EU-Mitgliedstaaten zusammensetzen, geprüft.