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Alles im Lack? Mehr Energieeffizienz
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen und Maßnahmen für einen effizienteren Einsatz von Energie zu ermitteln und umzusetzen. Abwärme muss vermieden oder verwendet werden. Bettina Huck und Dr. Thomas Wacker, QUMsult
Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) will die Energieeffizienz in der Lack- und Druckfarbenindustrie verbessern, denn der Stromanteil bei erneuerbaren Energien im Büro und Betrieb steigt. Zur Wärme- und Energieeinsparung sowie zur Kostensenkung müssen Energiemanagementsysteme genutzt werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick, was Unternehmen beachten müssen.
Wesentliche Forderungen aus Energieeffizienzgesetz und EDL-G
Abhängig vom jährlichen Energieverbrauch (durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch der Kalenderjahre) müssen Unternehmen:
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mehr als 0,5 GWh pro Jahr, die ein Nicht-KMU sind, ein Energieaudit nach § 8 EDL-G durchführen und eine Online-Energieauditmeldung abgeben.
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mehr als 2,5 GWh pro Jahr müssen ein Energieeinsparplan erstellen, von unabhängigen Experten prüfen lassen und innerhalb von 3 Jahren Maßnahmen umsetzen (§ 8 Abs. 4 EnEfG).
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mehr als 7,5 GWh pro Jahr ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten. Dies gilt nur für Nicht-KMU, unabhängig von der Branche (§ 8 Abs. 1 EnEfG).
Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh identifizierte Maßnahmen für mehr Energieeffizienz, grundsätzlich bezogen auf ihre Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 (VALERI) bewerten und umsetzen. Eine Meldung an die Plattform für Abwärme muss abgegeben (§§ 16, 17 EnEfG).
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Energieaudit mit praktischem Hinweise
Das Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz, veröffentlicht im Februar 2024 durch das BAFA, ist sehr hilfreich für die praktische Umsetzung. Es gibt detaillierte Informationen und Umsetzungshinweise zu den unterschiedlichen Abhängigkeiten.
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Unternehmen, die genau zwischen 0,5 GWh und 2,5 GWh verbrauchen, müssen alle drei Jahre ein Energieaudit durchführen und die Ergebnisse melden.
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Unternehmen, die über 2,5 GWh liegen, müssen innerhalb von drei Jahren Maßnahmen identifizieren, bewerten und umsetzen.
Die Anwendung der 90 %-Regelung ist ausschließlich auf das einzelne, verpflichtete Unternehmen beschränkt, also unternehmensübergreifend innerhalb einer Unternehmensmessung nicht zulässig.
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Unternehmen, die um den Schwellenwert von 7,5 GWh schwanken, können ermitteln, ob und wann sie über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen oder ein Energieaudit durchführen müssen.
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Maßnahmen für mehr Energieeffizienz müssen nach DIN EN 17463 bewertet werden, wenn das Netto-Investitionsvolumen kleiner 2.000 Euro liegt, die Umsetzung beschossen und sie sind direkt in den Umsetzungsplan aufgenommen werden oder die Umsetzung durch gesetzliche oder regulatorische Vorgaben erforderlich ist.
Der geforderte Umsetzungsplan muss folgende Informationen enthalten:
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Bezeichnung der identifizierten und wirtschaftlich bewerteten Maßnahmen mit Investitionsvolumen
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Zeitrahmen für die Umsetzung
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Herkunft der Maßnahme
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Verantwortlichkeit für die Umsetzung
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Angaben zum Umsetzungsfortschritt (Status)
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Priorität der Maßnahme (ABC)
Bei einem Umsetzungsplan müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden. Werden keine Maßnahmen umgesetzt, muss eine Umsetzungsstrategie festgelegt und dokumentiert sein.
Abwärmepotenziale melden
Energieeffizienz soll u. a. durch die stärkere Nutzung von Abwärme gesteigert werden. Das Portal für Abwärme (BAfA) soll eine Übersicht über gewerbliche Abwärmepotenziale in Deutschland liefern und Abwärme nutzbar machen. Auf der öffentlichen Plattform müssen Unternehmen ab 2,5 GWh Abwärmepotenziale systematisch erfassen und an die Plattform für Abwärme melden.
Bedeutung für Hersteller und Formulierer von Farben und Lacken
Für Hersteller und Formulierer von Lacken bedeutet das, dass sie verpflichtet sind, ihren Energieverbrauch zu erfassen und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. Besonders Unternehmen mit einem Energieverbrauch über 2,5 GWh müssen zusätzliche Maßnahmen durchführen.
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Energieeinsparpläne müssen erstellt werden.
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Abwärmepotenziale müssen erfasst und gemeldet werden.
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Energiemanagementsysteme müssen eingerichtet werden.
Dies kann zu einem höheren administrativen Aufwand führen, aber auch Chancen eröffnen, die Energieeffizienz nachhaltig zu steigern.
Fazit
Für Hersteller und Formulierer ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Energieeffizienz und Abwärmenutzung zu kennen und umzusetzen. Nur so können sie langfristig wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.