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Update zu Chinas Gesetz zur Sicherheit gefährlicher Chemikalien

Chinas Gesetz zur Sicherheit gefährlicher Chemikalien wurde am 27. Dezember 2025 nach seiner dritten Lesung auf der 19. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 14. Nationalen Volkskongresses offiziell verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. Mai 2026 in Kraft und markiert einen bedeutenden Wandel in der Regulierung gefährlicher Chemikalien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Von Ellen Daliday, CIRS

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Als einer der weltweit größten Produzenten, Anwender, Importeure, Exporteure und Verbraucher gefährlicher Chemikalien hat China dieses Gesetz eingeführt, um langjährige Sicherheitsherausforderungen anzugehen und die Regulierung in den Bereichen Produktion, Lagerung, Verwendung, Transport und Entsorgung zu stärken.

Warum das neue Gesetz wichtig ist

Der bestehende Rechtsrahmen reicht nicht aus, um die gesamte Lieferkette für gefährliche Chemikalien abzudecken. Das neue Gesetz schafft ein umfassendes Sicherheitsaufsichtssystem, das folgende Bereiche abdeckt: Registrierung, Planung und Standortwahl, Produktion und Lagerung, Verwendung, Betrieb, Transport, Abfallentsorgung, Notfallrettung und rechtliche Haftung. Das Kernziel ist klar: strengeres Sicherheitsmanagement, klarere Zuständigkeiten und stärkere Rechenschaftspflicht für Unternehmen und Behörden gleichermaßen.

Wichtige Änderungen, auf die sich ­Unternehmen konzentrieren sollten

Sicherheitsmanagement über den gesamten Lebenszyklus

Das Gesetz führt einheitliche Sicherheitsanforderungen für jede Phase des Managements gefährlicher Chemikalien ein, einschließlich Registrierung, Produktion, Transport und Entsorgung.

Strengere Anforderungen an Personal und Schulung

Mitarbeiter, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, müssen vor Arbeitsantritt eine Ausbildung und Schulung absolvieren und Prüfungen bestehen. Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen, müssen Sicherheitsschulungsmanagementsysteme einrichten, regelmäßige Schulungen organisieren und sicherstellen, dass das Personal die staatlich vorgeschriebenen Ausbildungsanforderungen erfüllt.

Öffentliche Bekanntgabe von Sicherheitsbewertungsberichten

Unternehmen, die gefährliche ­Chemikalien herstellen oder lagern, müssen alle drei Jahre qualifizierte Institutionen mit der Durchführung von Sicherheitsbewertungen beauftragen. Diese Berichte müssen Abhilfemaßnahmen und abschließende Schlussfolgerungen enthalten und öffentlich zugänglich gemacht werden, um das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu stärken.

Einhaltung von Sicherheitsdatenblättern und Kennzeichnung

Unternehmen, die gefährliche Chemikalien herstellen oder importieren, müssen Sicherheitsdatenblätter (SDS) in chinesischer Sprache sowie Chemikalienkennzeichnungen bereitstellen, die den nationalen Standards entsprechen. Jede neu entdeckte gefährliche Eigenschaft muss unverzüglich bekannt gegeben werden, und Sicherheitsdatenblätter sowie Etiketten müssen umgehend überarbeitet werden. Der Verkauf ohne konforme Sicherheitsdatenblätter oder Etiketten ist verboten.

Katalog- und Registrierungsmanagement

Das Ministerium für Notfallmanagement (MEM) wird gemeinsam mit zehn weiteren Behörden den Katalog gefährlicher Chemikalien auf der Grundlage der Gefahrenidentifizierung und -klassifizierung verwalten und aktualisieren. Gefährliche Chemikalien müssen registriert werden, wobei begrenzte Ausnahmen für Chemikalien in geringen Mengen und mit geringer Exposition gelten, die in Forschung und Versuchen verwendet werden.

Transport und dynamische Überwachung

Der Straßentransport gefährlicher Chemikalien muss den Anforderungen der Echtzeitüberwachung entsprechen, um unsicheres Fahrverhalten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Müdigkeit oder Abweichungen von den festgelegten Routen zu korrigieren. Nicht alle gefährlichen ­Chemikalien werden als Gefahrgut be­handelt; ­einige können nach entsprechender Behandlung als Stückgut transportiert werden.

Informationsbasierte Überwachung

Die Behörden werden die elektronische Identifizierung und das Informationsmanagement über den gesamten Lebenszyklus gefähr­licher Chemikalien verstärken und damit die digitale Überwachung und Rückverfolgbarkeit verbessern.

Verwaltung chemischer Industrieparks

Chemische Industrieparks sind nach dem neuen Gesetz formell regulierte Einrichtungen. Neue Projekte zur Herstellung gefährlicher Chemikalien müssen grundsätzlich in ­zugelassenen Parks angesiedelt sein, die regelmäßige Sicherheitsrisikobewertungen durchführen, eine dynamische Über­wachung umsetzen und den Zutritt von nicht chemischen Unternehmen ­beschränken müssen.

Erhöhte Rechenschaftspflicht und ­gesetzliche Haftung

Das Gesetz erhöht die Bußgelder für ­Verstöße erheblich und führt Strafen für direkt verantwortliche Führungskräfte und Mitarbeiter ein. Schwerwiegende Verstöße können zu Produktionsaussetzungen, Einschränkungen der Berufsausübung und ­höheren finanziellen Sanktionen führen.

Förderung von Meldungen und Notfallvorsorge

Das Gesetz fördert die öffentliche Meldung von Verstößen und Gefahren durch schwere Unfälle und sieht Schutzmaßnahmen sowie Belohnungen für Hinweisgeber vor. Es stärkt zudem die Notfallrettungskapazitäten durch Übungen, Planung und Teambildung sowohl auf Unternehmens- als auch auf Regierungsebene.