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Olin und Huntsman nehmen wichtige Kartellrechtshürde bei geplantem Zusammenschluss
Der geplante Zusammenschluss der Chemiehersteller Olin und Huntsman hat eine wichtige regulatorische Hürde in den USA genommen. Mit dem Ablauf der Wartefrist nach dem HSR Act ist eine der wesentlichen Abschlussbedingungen für die Transaktion erfüllt.
Olin und Huntsman haben bekannt gegeben, dass die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist nach dem US-amerikanischen Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 (HSR Act) im Zusammenhang mit ihrem geplanten Zusammenschluss abgelaufen ist. Mit dem Ablauf dieser Frist ist eine der wesentlichen Abschlussbedingungen für die als Fusion unter Gleichen beschriebene Transaktion erfüllt. Der HSR Act gibt dem US-Justizministerium und der US-amerikanischen Federal Trade Commission die Möglichkeit, Fusionen, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten, vor deren Vollzug zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten.
Die beiden Chemiehersteller hatten zuvor bekanntgegeben, dass die Aktionäre beider Unternehmen der Transaktion am 25. August 2026 mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Der Abschluss der Fusion ist noch von der Erfüllung weiterer üblicher Abschlussbedingungen abhängig, darunter die Einholung zusätzlicher behördlicher Genehmigungen, die nach Unternehmensangaben bereits eingeleitet wurden.
Gemeinsames Unternehmen wird unter neuem Namen firmieren
Nach Abschluss der Transaktion wird das fusionierte Unternehmen unter dem Namen OlinHuntsman firmieren. Laut der Mitteilung soll das zusammengeschlossene Unternehmen von einer größeren Reichweite, einem erweiterten Leistungsumfang sowie einer ausgebauten Chlor-Optionalität profitieren, um über verschiedene Märkte und Konjunkturzyklen hinweg Wert zu schaffen.
Olin ist ein vertikal integrierter globaler Hersteller und Distributor von Chemieprodukten sowie ein US-amerikanischer Hersteller von Munition. Huntsman ist ein börsennotierter globaler Hersteller und Vermarkter diversifizierter Chemieprodukte.