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Akzo Nobel und Axalta passen Fusions-Governance nach Aktionärsdialog an

Akzo Nobel und Axalta Coating Systems haben Anpassungen am vorgeschlagenen Governance-Rahmen für ihren geplanten Merger of Equals bekannt gegeben, nachdem sie sich intensiv mit ihren Aktionären ausgetauscht hatten. Die Änderungen betreffen die Zyklen für die Wiederwahl von Direktoren sowie die Zustimmungsschwellen für wichtige Vorstandsentscheidungen.

Akzo Nobel und Axalta haben ihre Governance-Regelungen für das kombinierte Unternehmen im Vorfeld der für den 5. August 2026 angesetzten Aktionärsabstimmungen überarbeitet. Quelle: Mit KI erstellt.

Akzo Nobel und Axalta Coating Systems haben Verfeinerungen der für ihr kombiniertes Unternehmen vorgeschlagenen Governance-Regelungen bekannt gegeben, nachdem beide Parteien nach eigenen Angaben einen intensiven Dialog mit Aktionären und anderen Stakeholdern geführt hatten. Die Ankündigung erfolgte am 23. Juli in Amsterdam und Philadelphia, im Vorfeld der geplanten außerordentlichen Hauptversammlung von Akzo Nobel und der außerordentlichen Hauptversammlung von Axalta, die beide für den 5. August 2026 angesetzt sind. 

Die beiden Beschichtungsunternehmen hatten zuvor eine reine Aktienfusion als Zusammenschluss unter Gleichen angekündigt. Seit dieser Ankündigung tauschten sich beide Unternehmen mit ihren Aktionären über die Governance-Struktur der kombinierten Einheit aus, was zu zwei konkreten Anpassungen des ursprünglich vorgeschlagenen Rahmens führte. 

Überarbeiteter Wiederwahlzyklus für Direktoren  

Die erste Änderung betrifft die Wiederwahl von Direktoren: Alle Direktoren werden nun nach dem anfänglichen Dreijahreszeitraum ab Abschluss der Fusion einer jährlichen Wiederwahl unterliegen. Nach der zuvor vorgesehenen Regelung hätte die jährliche Wiederwahl erst nach einem Fünfjahreszeitraum gegolten. Die zweite Anpassung bezieht sich auf die Zustimmungsschwelle, die während des anfänglichen Dreijahreszeitraums nach Abschluss gilt. Die erforderliche Mehrheit der nicht geschäftsführenden Direktoren für bestimmte wichtige Entscheidungen wurde von 75 % auf zwei Drittel gesenkt. Zu den unter diese Schwelle fallenden Entscheidungen gehören Vorschläge an die Hauptversammlung bezüglich der Bestellung und Abberufung von Direktoren, der Bestellung und Abberufung des CEO, des Deputy CEO und des CFO, der Vergabe der Titel des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sowie Änderungen der Vergütungspolitik. 

Beide Unternehmen bestätigten, dass die Governance-Verbesserungen keine Änderungen an der vorgeschlagenen Satzung des kombinierten Unternehmens erfordern. Infolgedessen bleiben die bestehenden Tagesordnungspunkte für die anstehenden Hauptversammlungen unberührt.