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ECHA aktualisiert Leitfäden und Bewertungen – Lackindustrie zum Handeln aufgefordert

Neue Vorgaben der CLP-Verordnung und aktualisierte Stoffbewertungen betreffen Lackhersteller und Formulierer in ganz Europa. In ihrem Weekly vom 22. Oktober 2025 informiert die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über Änderungen, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern – insbesondere bei Gemischen wie Farben, Lacken und Beschichtungen.

Die ECHA hat neue Leitfäden und Bewertungen veröffentlicht – Lackhersteller sollten ihre Prozesse jetzt anpassen, um EU-weit konform zu bleiben. Source: Timon - stock.adobe.com

Die ECHA hat Version 6.0 ihrer Leitlinie zu Anhang VIII der CLP-Verordnung veröffentlicht. Dieser regelt die Mitteilungen an Giftinformationszentren (PCN) sowie die UFI-Kennzeichnung. Ab sofort müssen alle neuen und überarbeiteten Einreichungen im harmonisierten PCN-Format erfolgen.

Aktualisierte CLP-Leitlinie: neue Anforderungen für Formulierer

Für Hersteller und Formulierer von Beschichtungen gilt: Jede Änderung in Rezeptur, Einstufung oder Verpackung löst eine neue Mitteilungspflicht aus. Fehlende oder fehlerhafte PCN-Meldungen können den Marktzugang in der EU verhindern. Unternehmen sollten daher ihre internen Prozesse und Systeme umgehend an die neue Leitlinie anpassen.

CoRAP-Liste: Rohstoffe prüfen

Der Community Rolling Action Plan (CoRAP), aktualisiert am 22. Oktober 2025, enthält Stoffe, die derzeit bewertet werden und für die zusätzliche Datenanforderungen oder Beschränkungen folgen können. Unter den Kandidaten finden sich Lösungsmittel, Monomere und Harzzusätze, die häufig in Beschichtungsformulierungen eingesetzt werden.
Empfehlung: Überprüfen Sie Ihr Stoffinventar und stimmen Sie sich mit Ihren Lieferanten ab, falls einer Ihrer Rohstoffe auf der CoRAP-Liste steht.

Neue CLH-Vorschläge in der Konsultation

Mehrere neue Vorschläge zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) sind zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Darunter befinden sich auch Harz- oder Kolophonium-basierte Stoffe, die für Bindemittel und Modifikatoren in Beschichtungen relevant sind.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit möglichen Neueinstufungen spart Zeit und Kosten, da aufwendige Etiketten- und Sicherheitsdatenblatt-Revisionen vermieden werden können.

To-do-Liste für Lack- und Beschichtungshersteller

  • PCN- und UFI-Prozesse überprüfen
    Verfahren an Leitfaden v6.0 anpassen und sicherstellen, dass alle UFIs gültig sind und Einreichungen im richtigen Format erfolgen.

  • Produktportfolio gegen die neue CoRAP-Liste prüfen
    Betroffene Stoffe identifizieren, REACH-Dossiers aktualisieren oder Nutzungsszenarien mit Lieferanten abstimmen.

  • Laufende CLH-Konsultationen beobachten
    Besonders Stoffe in Bindemitteln, Lösungsmitteln und Additiven im Blick behalten und gegebenenfalls Stellungnahmen einreichen.

  • Vorbereitung auf Änderungen in der Lieferkette
    Etiketten-, Sicherheitsdatenblatt- und PCN-Anpassungen frühzeitig planen; Marketing-, Regulatory- und EHS-Teams informieren.

Compliance als Wettbewerbsvorteil

Regulatorische Anforderungen ändern sich fortlaufend – wer jedoch rechtzeitig reagiert, kann Unterbrechungen vermeiden und die Marktpräsenz sichern. Lackhersteller, die ECHA-Updates regelmäßig verfolgen und frühzeitig handeln, bleiben nicht nur compliant, sondern sichern sich auch einen Vorsprung im Wettbewerb.