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Samuel Schär ist neuer CEO von Bühler
Nachfolger von Stefan Scheiber kam bereits vor 20 Jahren zum Schweizer Technologiekonzern.
Mit Wirkung vom 1. Januar hat Samuel Schär sein Amt als CEO von Bühler angetreten, Er folgt auf Stefan Scheiber, der an der Generalversammlung im Februar 2026 als neuer Präsident des Verwaltungsrats vorgeschlagen wird.
„Mehr denn je spielt Bühler eine wichtige Rolle bei der Transformation der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie sowie der Mobilitätsbranche hin zu mehr Nachhaltigkeit. Ich freue mich darauf, das Unternehmen in die nächste Entwicklungsphase zu führen. Wie bisher liegt unser Fokus auf Lösungen, die bei unseren Kunden Mehrwert erzielen. Wir setzen auf zukunftsweisende Innovationen und ein gesundes Wachstum unseres Unternehmens. Zusammen mit unseren globalen Teams werden wir weiterhin starke Partnerschaften aufbauen und Lösungen liefern, die unseren Kunden zum Erfolg verhelfen“, sagte Samuel Schär anlässlich der Übernahme als CEO.
Die Ernennung von Samuel Schär steht für Kontinuität und Stabilität gegenüber den Mitarbeitenden, Kunden und Partnern von Bühler. Samuel Schär kam vor 20 Jahren zum Unternehmen, um den Geschäftsbereich Nanotechnologie aufzubauen. Danach leitete er mehrere Jahre lang den Geschäftsbereich Grinding & Dispersing, bevor er 2013 in die Konzernleitung eintrat und zehn Jahre lang erfolgreich das Segment Advanced Materials leitete. Später übernahm er die Verantwortung für die globale Services & Sales-Organisation.
Samuel Schär studierte Physik an der EPFL Lausanne in der Schweiz.
Stefan Scheiber wird an der nächsten Generalversammlung der Bühler Group im Februar 2026 zur Wahl als Verwaltungsratspräsident vorgeschlagen. Scheiber blickt auf eine 35-jährige Karriere bei Bühler zurück, war 20 Jahre lang in verschiedenen Funktionen Mitglied der Konzernleitung und war zuletzt 10 Jahre lang CEO des Unternehmens.
Calvin Grieder, derzeitiger Verwaltungsratspräsident, wird nach 25 erfolgreichen und prägenden Jahren als CEO, Mitglied des Verwaltungsrats und Verwaltungsratspräsident an der Generalversammlung zurücktreten.