CLP: ECHA Ruft Unternehmen zur Bereitschaft und zur rechtzeitigen Benachrichtigung auf
Mittwoch, 15. September 2010
Ab 1. Dezember 2010 sind im EU-Markt tätige Chemieunternehmen verpflichtet, ihre gefährlichen Substanzen gemäß den CLP-Gesetzen einzustufen und zu kennzeichnen.
Die EU-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP - Regulation on Classification, Labelling and Packaging) erlässt eine neue Rechtsvorschrift für im EU-Markt tätige Chemieunternehmen. Ab 1. Dezember 2010 sind diese Unternehmen verpflichtet, ihre gefährlichen Substanzen gemäß den CLP-Gesetzen (Regulation on Classification, Labelling and Packaging) einzustufen und zu kennzeichnen. Die Industrie muss die Einstufung und Kennzeichnung der auf den Markt gebrachten Substanzen einem Zentralen Verzeichnis melden, dem sogenannten Classification & Labelling Inventory (Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis). Die Datenbank wird von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) eingerichtet und unterhalten. Die erste Meldefrist ist der 3. Januar 2011. Schlüsselinformationen aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis werden auch auf der Internetseite der ECHA veröffentlicht. Vertrauliche Geschäftsinformationen werden der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben. Die Chemikalienagentur schätzt, dass die Anzahl der Meldungen in Millionen gezählt werden wird und rät Firmen dazu, ihre CLP-Meldung rechtzeitig vorzubereiten.













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