Ungesundes Misstrauen
Veröffentlicht um: Donnerstag, 27. Oktober 2011 | Veröffentlicht von: Michael Bross, Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.
Um Zank zu vermeiden, gibt es die Europäische Union. Da werden Kompromisse geschlossen, alle sind gut gemeint, nicht alle sind gut gemacht. Ein krasses Beispiel dafür ist die Umsetzung der Biozid-Richtlinie. An sich ist das Vorhaben biozide Wirkstoffe und Biozidprodukte auf dem europäischen Markt einheitlich zu behandeln, ja ganz clever.
Die Wirkstoffe werden von der EU-Kommission, die Lasuren und Holzschutzmittel von den nationalen Behörden zugelassen. Damit diese Produkte in allen Märkten einheitlich verkauft werden können, ist die gegenseitige Anerkennung ausdrücklich vorgesehen: Die Behörde in Deutschland muss ein Produkt akzeptieren, wenn es die Kollegen in England, Holland oder Frankreich zugelassen haben. Soweit die Theorie …
Beim ersten Anlauf im Frühjahr 2011 hat das nicht funktioniert. Die Erstzulassung von Diclofluanid dauerte viel länger als geplant. Die im Gesetz vorgesehene Frist von zwei Jahren wurde praktisch restlos von der englischen Zulassungsbehörde aufgezehrt. Unternehmen, die mit dieser Zulassung in Deutschland verkaufen wollten, mussten bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA) eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung für den hiesigen Markt beantragen. Der BAuA blieben hierfür nur die wenigen restlichen Tage der gesetzlichen Frist. Da man aber – in guter deutscher Tradition – ausländischen Obrigkeiten gegenüber äußerst misstrauisch ist, wurden zunächst einmal 120 Tage veranschlagt, um die Prüfung zu überprüfen. Und da nun die Übergangsfrist vorbei sei – so die BAuA -, müssten die in Rede stehenden Produkte vom Markt genommen werden. 2.800 Baumärkte und Lager des Großhandels mussten geräumt und gereinigt werden. Statt Umsätze und Profite durch leergekaufte Lager hagelte es Konventionalstrafen für leergeräumte Regale. Und das alles, weil eine deutsche Behörde vier Monate braucht, um zu überprüfen, ob die Bürokraten in anderen Ländern richtig bürokratisch sind. Unbürokratisch schnell werden die Gebührenbescheide der BAuA verschickt. Die kommen nicht nach Abschluss der Prüfung, sondern werden versandt, bevor die Behörde anfängt zu arbeiten. Die Premiere – denn darum handelte es sich bei der Zulassung von diclofluanidhaltigen Produkten – ist vermasselt worden. Demnächst gibt es reichlich Gelegenheit, bei anderen Biozidprodukten, die in den nächsten Monaten zur Zulassung anstehen, alles besser zu machen. Die Fachleute aus der Industrie sind leider nicht sehr optimistisch, dass das gelingen könnte.
Michael Bross, Geschäftsführer des VdL e.V.








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